Finanzierung
Welche Möglichkeiten gibt es?
finanzierung
erprobt und praktikabel
Schüler-BAföG
Ziel des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Eine Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz kann auf der Seite https://www.bafoeg-brandenburg.de beantragt werden.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Auszubildende, die eine Berufsschule außerhalb ihres Wohnortes besuchen und dafür eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Wesentliche Voraussetzung ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz … und dass der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule drei Stunden überschreitet. … Der Antrag muss spätestens bis zum 01. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr gestellt werden und spätestens bis zum 01. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 10,00 Euro pro Tag.
Fahrkosten
Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt die Schülerbeförderung gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Informationen zu den möglichen Fahrkosten-Zuschüssen können bei den Schulverwaltungsämtern erfragt werden, in dem die Schülerin oder der Schüler die Hauptwohnung hat.
VBB-Abo Azubi (für 1 € pro Tag durch ganz Berlin und Brandenburg)
Mit dem VBB-Abo Azubi können Auszubildende alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten VBB nutzen – rund um die Uhr, ein ganzes Jahr lang. Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate zum Preis von 384 Euro, und es kann jährlich verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen. Die Abbuchung erfolgt in monatlichen Raten. Bei der jährlichen Zahlweise im Abonnement kostet das VBB-Abo Azubi 365 Euro.
Bildungskredit
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand, den das BAföG nicht erfasst, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Antragsteller und Eltern. Hier wird für Schülerinnen und Schüler, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein besonderes Angebot geschaffen. Informieren Sie sich auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.
Broschüre des Landes Brandenburg